Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember, 2024

Inhalt

1. Gegenstand und Umfang

2. Bereitstellung des Dienstes

3. Pflichten des Kunden

4. Inhalt des Kunden

5. Registrierung

6. Sach- und Rechtsmängel

7. Verfügbarkeit, Support

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen

9. Laufzeit und Kündigung

10. Begrenzung der Haftung

11. Rechte Dritter, Freistellung

12. Datenschutz

13. Vertraulichkeit

14. Presseveröffentlichungen

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16. Sonstiges

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lucent Data GmbH

Die Lucent Data GmbH, Friedrichstraße 135a, 10117 Berlin, („Lucent“) bietet Unternehmen (der „Kunde“) eine Cloud-Anwendung für Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Interne Revision an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lucent (die „AGB“) stellen die vertragliche Grundlage für die Leistungen von Lucent dar.


  1. Gegenstand und Umfang

  2. Die Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Lucent und dem Kunden (einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) über von Lucent erbrachte Dienstleistungen (jeweils ein „Vertrag“).

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch nicht ergänzend, es sei denn, Lucent stimmt ihrer Geltung in der Auftragsbestätigung oder sonst in Text- oder Schriftform zu.

  4. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Anwendung über eine Datenfernverbindung im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit, Funktionen und Einschränkungen (der „Dienst“).

  5. Die Bereitstellung des Dienstes umfasst das Recht des Kunden zur Nutzung des Dienstes gemäß Ziffer 2.3 für die Kundeninhalte (vgl. Ziffer 4) und die vom Kunden durch die Nutzung des Dienstes erzeugten Daten.

  6. Diese Bedingungen gelten auch für Änderungen des Dienstes, z.B. durch Fehlerbehebungen oder Aktualisierungen der Dokumentation (zusammenfassend „Aktualisierungen“), die von Lucent während der Laufzeit des Vertrags vorgenommen werden.

    2. Bereitstellung des Dienstes

    1. Während der Laufzeit des Vertrages erbringt Lucent die Leistungen im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität.

    2. Lucent gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst für die geschäftlichen Zwecke des Kunden zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt,:

      1. den Dienst über die vereinbarten Beschränkungen hinaus zu nutzen;

      2. den Dienst oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist;

      3. den Dienst oder seine Funktionen zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, Lucent gestattet dem Kunden eine solche Nutzung ausdrücklich in Text- oder Schriftform;

      4. unbefugten Dritten Zugriff auf den Dienst oder seine Funktionen zu gewähren oder einen solchen Zugriff zu dulden;

      5. Software, die für den Betrieb oder die Bereitstellung des Dienstes verwendet wird, oder Software, auf der der Dienst basiert, ganz oder teilweise auf seine eigenen Systeme zu kopieren, zu laden oder offenzulegen;

      6. die Dienste zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu versuchen, den Quellcode abzuleiten, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder die Dienste anderweitig zu verwerten, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet oder nach geltendem Recht zulässig.

    3. Der Kunde wird Lucent unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren, wenn er von einem Verstoß Kenntnis erlangt. Ungeachtet dessen ist Lucent berechtigt, die Einhaltung des vereinbarten Nutzungsumfangs und der vereinbarten Nutzungsbeschränkungen in zumutbarer Weise zu überwachen, auch durch technische Vorkehrungen innerhalb des Dienstes.

    4. Lucent gewährt dem Kunden die Möglichkeit, den Dienst nach ordnungsgemäßer Registrierung gemäß Ziffer 5 zu nutzen.

    5. Lucent kann sich zur Erbringung der Leistungen Erfüllungsgehilfen (z.B. Hosting-Provider) bedienen. Lucent haftet für Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Handeln (vgl. Ziffer 10).

    6. Lucent ist berechtigt, den Dienst, seine Inhalte und Funktionen während der Vertragslaufzeit ohne gesonderte Zustimmung des Kunden zu aktualisieren und auch sonst zumutbare Änderungen vorzunehmen, insbesondere zur Anpassung an eine veränderte Rechtslage, an technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der Qualität oder der IT-Sicherheit. Lucent wird dabei berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

3. Bereitstellung des Dienstes

    1. Der Kunde wird Lucent alle für die Erbringung des Dienstes erforderlichen Informationen aus der Sphäre des Kunden, die Lucent anfordert, vollständig und zeitnah zur Verfügung stellen.

    2. Der Kunde wird den Dienst nur in dem Umfang nutzen, wie es der Vertrag zulässt. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung des Dienstes nicht gegen geltende gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder Rechte Dritter verletzt.

    3. Der Kunde ist für die ausreichende Dimensionierung seiner Internetverbindung für den Zugang zum Dienst verantwortlich. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Systeme und deren Schutz vor Malware und Angriffen verantwortlich.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, den Dienst und seine Funktionalitäten eingehend auf Fehlerfreiheit, Nutzbarkeit und Eignung für seine Zwecke zu testen. Der Kunde wird Lucent Mängel oder sonstige Störungen unverzüglich nach deren Entdeckung mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zumindest in Textform mitteilen. Vertragliche und gesetzliche Rügepflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.

4. Inhalte des Kunden

    1. Der Kunde ist für alle Daten und alle sonstigen Inhalte, die der Kunde Lucent selbst oder durch Dritte im Zusammenhang mit dem Service zur Verfügung stellt (Kundeninhalte"), allein verantwortlich.

    2. Mit der Bereitstellung oder Eingabe von Kundeninhalten räumt der Kunde Lucent unwiderruflich das nicht ausschließliche, weltweite Recht ein, Kundeninhalte zur Erfüllung und Durchführung des Vertrages zu nutzen. Lucent kann die an den Kundeninhalten eingeräumten Rechte auch durch Dritte, z.B. durch eingesetzte Erfüllungsgehilfen (z.B. Hosting-Dienstleister), ausüben lassen.

    3. Der Kunde gewährleistet, dass die Kundeninhalte keine Viren oder sonstige Malware wie Würmer oder Spyware enthalten oder verbreiten und dass ihre Übermittlung an und vertragsgemäße Bearbeitung durch Lucent keine Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstößt. Der Kunde stellt sicher, dass die Benutzerinhalte

      1. nichts Falsches, Ungenaues oder Irreführendes enthalten;

      2. belästigend, beleidigend, rassistisch, pornografisch oder obszön sind

      3. den Ruf von Lucent schädigen können.

5. Registrierung

    1. Die Mitarbeiter des Kunden oder andere autorisierte Nutzer (jeweils ein „Nutzer“) sind verpflichtet, sich auf der Plattform zu registrieren. Der Nutzer ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

    2. Bei der Registrierung eines Nutzerkontos (das „Nutzerkonto“) muss der Nutzer die Pflichtfelder ausfüllen und ein Passwort wählen. Die E-Mail-Adresse und das Passwort dienen als Zugangsdaten (die „Zugangsdaten“).

    3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten in angemessener Weise vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen, Passwörter geheim zu halten und das Nutzerkonto vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu sichern. Der Nutzer wird Lucent unverzüglich informieren, wenn er einen unbefugten Zugriff auf das Nutzerkonto vermutet und/oder Anhaltspunkte für einen solchen Zugriff vorliegen.

    4. Lucent ist berechtigt, die Registrierung des Nutzers nach billigem Ermessen zu verweigern. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag ist Lucent berechtigt, das Nutzerkonto zu löschen oder den Zugang zur Plattform zu sperren. In einem solchen Fall wird Lucent den Nutzer hierüber informieren.

6. Sach- und Rechtsmängel

    1. Lucent gewährleistet die Bereitstellung des Dienstes ohne Sach- und Rechtsmängel. Für die vereinbarte Verfügbarkeit gilt Ziffer 7.

    2. Lucent wird Mängel des Dienstes innerhalb einer angemessenen Frist nach ordnungsgemäßer Anzeige des Mangels durch den Kunden beheben. Der Mangel kann auch durch ein Update behoben werden. Lucent kann dem Kunden vorübergehend Wege zur Umgehung auftretender Fehlersymptome aufzeigen.

    3. Der  Kunde wird Lucent in zumutbarem Umfang bei der Ermittlung der Fehlerursache unterstützen. Soweit dem Kunden aufgrund eines Rechtsmangels die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes ganz oder teilweise entzogen ist, kann Lucent diesen Mangel nach eigener Wahl auch dadurch beseitigen, dass es

      1. dem Kunden die erforderlichen Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes verschafft; oder

      2. den Dienst so ändert, dass das Recht des Dritten den Kunden nicht mehr an der vertragsgemäßen Nutzung hindert.

Lucent wird auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen.

  1. Im Übrigen sind die §§ 535 ff. BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bestehen, gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen ist. Ziffer 10 bleibt unberührt.

  2. Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte ist allein der Kunde verantwortlich.

    7. Verfügbarkeit und Support

    1. Lucent gewährleistet eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99% im Jahresdurchschnitt während der Nutzungszeit. Maßgeblich ist der Internetübergabepunkt des Rechenzentrums, in dem sich der jeweilige Server befindet. Der „Nutzungszeitraum“ ist werktags (Mo. bis Fr.) zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr (MEZ) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Berlin.

    2. Der Dienst gilt als nicht verfügbar, wenn er aufgrund einer Störung oder eines Ausfalls der von oder für Lucent zur Erbringung des Dienstes betriebenen Server oder der Infrastruktur des jeweiligen Rechenzentrums nicht zugänglich ist und dies nicht auf Wartungsarbeiten zurückzuführen ist.

    3. Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel in den Wartungsfenstern zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr (MEZ) des Folgetages statt. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit im Voraus mitgeteilt.

    4. Im Falle einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung der vereinbarten Verfügbarkeit wird der Kunde Lucent unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren.

    5. Während der Laufzeit des Vertrages stellt Lucent einen Support-Service für Betriebsanfragen sowie für Problemmeldungen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zur Verfügung. Der Kunde kann diesen Support-Service werktags (Montag bis Freitag, außer an Feiertagen) zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr MEZ per E-Mail unter moritz.wolff@lucentdata.io erreichen.

    6. Der Umfang des Supports (z.B. Reaktionszeiten) richtet sich ferner nach der im Vertrag vereinbarten Stufe.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung des Dienstes während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Servicegebühr zu zahlen. Die jährliche Servicegebühr ist im Voraus fällig.

    2. Alle Preisangaben im Vertrag verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Servicegebühr in gleichen monatlichen Raten zu zahlen.

    3. Der Kunde hat die Servicegebühr mit der vereinbarten Zahlungsmethode zu entrichten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsweise.

9. Laufzeit und Kündigung

    1. Die Vereinbarung hat eine anfängliche Laufzeit von 36 Monaten („Erstlaufzeit“).

    2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate („Verlängerungslaufzeit“), wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder jeder Verlängerungslaufzeit schriftlich gekündigt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für Lucent insbesondere vor, wenn der Kunde den Dienst wiederholt über die Nutzungsberechtigung hinaus nutzt oder gegen vereinbarte Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziffer 2.3 verstößt.

    4. Kommt der Kunde mit der vereinbarten Servicegebühr gemäß dem Vertrag in Verzug, kann Lucent entweder aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 9.3 kündigen oder den Leistungsumfang während des Zeitraums, in dem der Kunde in Verzug ist, beschränken. Lucent wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

    5. Der Kunde ist nicht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB berechtigt, es sei denn,

      1. die Wiederherstellung der vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes gilt als gescheitert oder

      2. das Lucent trotz zumutbarer Bemühungen einen Rechtsmangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist gemäß Ziffer 6 behebt.

    6. Die Erklärung der Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.

    7. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Dienstes zum Stichtag der Beendigung einzustellen und alle von Lucent im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassenen Gegenstände und Informationen einschließlich angefertigter Kopien zum Stichtag der Beendigung an Lucent zurückzugeben oder zu vernichten und die Vernichtung gegenüber Lucent in Textform zu bestätigen.

10. Begrenzung der Haftung

    1. Lucent haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lucent darüber hinaus nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Lucent auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die unbeschränkte Haftung nach Ziff. 10.1 bleibt hiervon unberührt.

    3. Außerhalb von Ziffer 10.1 und Ziffer 10.2 haftet Lucent nicht für leichte Fahrlässigkeit.

    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder im Rahmen von schriftlich übernommenen Garantien.

    5. Ziffer 10 gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Lucent.

11. Rechte Dritter und Freistellung

    1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechtsverletzung aufgrund der Nutzung des Dienstes und der Kundeninhalte geltend, wird der Kunde Lucent hiervon unverzüglich in Text- oder Schriftform unterrichten.

    2. Lucent haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden, wenn und soweit die Verletzung auf einer Überschreitung der dem Kunden vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte beruht. In diesem Fall hat der Kunde Lucent auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen Dritter freizustellen.

    3. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche von Lucent bleiben hiervon unberührt.

12. Datenschutz

Soweit Lucent im Rahmen der Dienstleistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe der zwischen den Parteien als Teil des Vertrages abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe Anhang C). Der Auftragsverarbeitungsvertrag hat in ihrem Anwendungsbereich Vorrang.

13. Vertraulichkeit

    1. Sofern eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) zwischen den Parteien als Teil des Vertrages geschlossen wurde, hat diese Vertraulichkeitsvereinbarung Vorrang.

    2. Vertrauliche Informationen“ einer Partei sind Informationen, die sich auf wettbewerbsrelevantes Know-how beziehen, Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder anderweitig von einer vernünftigen Person am Ort des Empfängers als vertraulich identifiziert werden können (objektiver Empfängerhorizont) sowie Geschäftsgeheimnisse. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere die Kundeninhalte, die Lucent im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

    3. Erhält eine Vertragspartei im Zuge der Anbahnung oder Durchführung der Vereinbarung Kenntnis von vertraulichen Informationen, so ist die betreffende Vertragspartei verpflichtet, die vertraulichen Informationen

      1. vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Vertrages zu verwenden;

      2. nicht an Mitarbeiter und Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich (Need-to-know-Prinzip); und

      3. durch angemessene und geeignete Maßnahmen (z.B. Zugangskontrolle, Verschlüsselung) vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.

    4. Abschnitt 13.2 gilt nicht für vertrauliche Informationen, die

      1. die die Partei von einem Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht, erhalten hat oder erhält;

      2. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt geworden sind;

      3. bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung bei einer Partei bestanden haben und keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen; oder

      4. von einer Partei unabhängig entwickelt werden.

    5. Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen zu nutzen und weiterzugeben, soweit sie dazu gesetzlich oder behördlich verpflichtet sind. In einem solchen Fall unterrichtet die betreffende Partei die andere Partei in Text- oder Schriftform.

    6. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für drei (3) Jahre über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien hinaus.

14. Presseveröffentlichungen

    1. Lucent ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden in Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien sowie auf Social-Media-Plattformen und sonst im Internet zu veröffentlichen und zu verwenden, auch als Hinweis und im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen von Lucent. Lucent wird die vom Kunden zu diesem Zweck an Lucent übermittelten Gestaltungsvorgaben angemessen berücksichtigen.

    2. Der Kunde kann die Ermächtigung gemäß Ziffer 14.1 durch Mitteilung an Lucent in Text- oder Schriftform widerrufen. Mit Zugang des Widerrufs bei Lucent endet die Berechtigung von Lucent gemäß Ziffer 14.1 mit Wirkung für die Zukunft. Marketingmaßnahmen, die vor Zugang des Widerrufs erfolgt sind, bleiben davon unberührt. Lucent ist insbesondere nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte Werbematerialien zurückzurufen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden oder sonst damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin.

16. Sonstiges

    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Text- oder Schriftform, einschließlich des Verzichts auf dieses Formerfordernis.

    2. Der Kunde kann gegenüber Lucent nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen aus dem Vertrag aufrechnen und nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Parteien können Ansprüche aus dem Vertrag nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten. 354a des Handelsgesetzbuches (HGB) bleibt unberührt.

    3. Erfüllungsort für die Leistung ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Sitz von Lucent in Berlin.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden solche Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien am ehesten entsprechen. Das Gleiche gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.